Einen Tag der offenen Tür veranstaltete die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung (DEW21) gemeinsam mit dem Handwerk und der Industrie in der Alten Kaue

Schlagzeilen und Halbwahrheiten über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichern die Bürger: Horrende Kosten für Hausbesitzer, das endgültige Aus für Heizungen mit fossilen Brennstoffen und eine Pflicht zur Anschaffung einer Wärmepumpe. Die Messe in der „Alten Kaue“ auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Hansemann sollte zur Versachlichung beitragen. Die große Beteiligung an der Veranstaltung zeugte von der Unsicherheit und dem Beratungsbedarf aufseiten der Immobilienbesitzer.

Neben Energieexperten von DEW21 waren auch die Marktpartner von DEW21 aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimainnung sowie der Schornsteinfegerinnung dabei. Zusätzlich gab es im Laufe des Tages Vorträge zum GEG und dessen Auswirkungen auf Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer und Wohnungsbaugesellschaften.

Und auch die Industriepartner präsentierten vor Ort unterschiedliche Anlagen und Geräte. Neben Brennwertgeräten, Luftwärmepumpen sowie Klimageräten wurden auch Fernwärme-Übergabestationen sowie Photovoltaik-Anlagen vorgestellt.

Was wird im GEG neu geregelt?

In Neubaugebieten muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent ab sofort mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von ausgewiesenen Neubaugebieten gibt es jedoch Übergangsfristen – in Großstädten von über 100.000 Einwohnern bis 2026, in kleineren Städten sogar bis 2028.

Das bedeutet: Bis zu diesen Stichtagen können auch weiterhin neue Gas- und Ölheizungen installiert werden. Diese müssen dann allerdings schrittweise einen immer größeren Anteil an erneuerbaren Energien nutzen.

Auch Vertreter der Schornsteinfegerinnung beantworteten bereitwillig die zahlreichen Fragen.

Und so sieht der Plan dazu aus: Bis 2029 muss der Anteil an erneuerbaren Energien mindestens 15 Prozent betragen, bis 2035 mindestens 30 Prozent, bis 2040 mindestens 60 Prozent und bis 2045 schließlich 100 Prozent.

Tipp: Jeder Hausbesitzer solle sich an einen Innungsbetrieb für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik wenden. Hier bekomme jeder Hausbesitzer die komplette Bandbreite der Möglichkeiten aufgezeigt.

Es gibt Ausnahmen

Die beschriebenen Regelungen betreffen allein Heizungen, die neu eingebaut werden. Funktionierende Heizungen, können erst einmal weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Anlage defekt sei, aber noch repariert werden kann.

Kritisch sieht der Verfasser die Aussage wegen der vorher nicht kalkulierbaren Kosten: „Es muss sich keiner Sorgen angesichts der Neuregelungen des GEG machen. Die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage, die zu mehr als 65 Prozent von erneuerbaren Energien betrieben wird, wird vom Bund mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten gefördert.“

Auch der Heimatverein Mengede gibt nützliche Tipps

Der Heimatverein Mengede sieht bei seinen Mitgliedern und Gästen ebenfalls Informationsbedarf. Deshalb findet der nächste Stammtisch zum Thema: „Wärmepumpe – Funktion und Perspektive“ statt (siehe folgende Einladung):

Fotos: Peter Kaufhold