Nicht immer der dicke Hammer – der Schiedsmann tut es oft auch
Wenn man sich mit seinem Nachbarn „in die Wolle“ geraten ist, dann muss man nicht gleich einen Anwalt einschalten oder zum Gericht laufen. Der Schiedsmann tut´s oft auch – und man kann sogar Geld sparen.
Schiedsmann Karl-Heinz Slossarek informierte an unserem August-Stammtisch über seine ehrenamtliche Tätigkeit „Geld kann man damit nicht verdienen“. Der Oestricher darf zwar keine Urteile fällen („Ich beschließe nichts, ich moderiere“), sondern soll durch Schlichtung oder Vergleich Lösungen bei Problemen finden. Zufrieden ist er wenn das klappt. Slossarek: „Ich freue mich immer, wenn die Parteien am Ende friedlich nach Hause gehen. Das ist unser Ziel.“
Seit drei Jahren kümmert sich Slossarek um die Beilegung von leichteren strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen. Dabei geht es zum z.B. um Geldforderungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, Körperverletzungen, Bruch des Briefgeheimnisses oder um mit Alkoholkonsum zusammenhängenden Delikten. Aber auch so „harmlose“ Probleme wie Heckenschnitt, herausragende Baumwurzeln und störendes Laub soll der Schiedsmann gütlich regeln.
Die Einhaltung der Schlichtungsergebnisse kann im Bedarfsfall 30 Jahre lang verfolgt werden. Richtig teuer wird es für Streithähne, wenn sie Slossareks Vorladung nicht nachkommen. Ihnen wird ein Ordnungsgeld aufgebrummt. Er machte klar: „Wir sind keine zahnlosen Wölfe.“
Tabu sind für ihn und seine Kollegen allerdings Streitigkeiten, die das Familien- und das Arbeitsrecht sowie notarielle Angelegenheiten betreffen. Interessant auch, dass Schiedsmänner „ganz normale Bürger sein sollen, die mit Jura nichts am Hut haben.“ Slossarek: „Über Gesetze denke ich nicht nach.“
Zu Beginn seines interessanten und informativen Vortrages war er auch auf die Anfänge des Schiedsmannswesens eingegangen, das 1827 im Königreich Preußen eingeführt und 1877 in die deutsche Strafgesetzgebung übernommen wurde.