Das Grundstück mit der alten Flurbezeichnung „An der Grundspecht“ liegt zwischen den Straßen Königshalt im Osten, Am Dingerhof im Süden, Mengeder Straße im Westen und Richterstraße im Norden. Dieses Grundstück wurde seit altersher als Allmende (Gemeinbesitz) für den gemeinsamen Weidebetrieb der Bodelschwingher und Dinger Landwirte genutzt.
Anfang des 18. Jahrhunderts entstand unter den weidetreibenden Landwirten Streit darüber, zu welcher Gemeinde diese Weide gehört. Die betroffenen Landwirte trugen den jeweiligen Gemeindevertretungen ihr Anliegen vor mit der Bitte, die Grundstücksgrenzen klar festzustellen, damit künftig nur noch den Landwirten einer Gemeinde das alleinige Nutzungsrecht des allgemeinen Weidebetriebes eingeräumt werde.
Da die Verhandlungen zwischen den Gemeindevorstehern und -vertretungen ergebnislos verliefen, beschlossen beide Gemeinden, den Amtsrichter Gahlen beim Freigericht in Mengede anzurufen, um durch einen Schiedsspruch den Vorgang zu klären. Der Amtsrichter Gahlen beorderte die Vertreter beider Gemeinden zu einem Lokaltermin zum Grundstück mit dem Schiedsspruch, dass die Gemeindevorsteher vor Ort zu schwören hätten, dass das bestrittene Grundstück der jeweiligen Gemeinde gehöre, und derjenige, der diesen Eid leisten könne, sei schließlich Eigentümer des begehrten Grundstücks.
Der Bodelschwingher Gemeindevorsteher erklärte, dass die Grundstücke seit Jahrhunderten von Bodelschwingher Landwirten genutzt würden, die Vorfahren bereits die Weide- und Nutzungsrechte bestätigt hätten und in Bodelschwingh niemals andere Eigentumsverhältnisse bekannt gewesen wären. Daher müsse das Grundstück den Bodelschwingher Bauern zugesprochen werden.
Darauf erwiderte der Dinger Gemeindevorsteher, dass ihm gleiches von seinen Vorfahren aufgegeben sei und dass er wie folgt einen Eid schwören könne: „So wahr der Schöpfer über mir ist, stehe ich hier auf eigenem Land!“ Diesen Eid konnte er leisten, da er einen Hut auf dem Kopfe hatte, unter dem er einen Schöpfer (Schöpflöffel) trug, mit dem er Bodenteile aus seinem in der Gemeinde Dingen gelegenen Land in seine Schuhe geschöpft hatte, in denen er beim Eide stand. Damit hatte der Dinger Gemeindebürgermeister seinen Eidschwur geschickt mit dem Mantel der Wahrheit umhüllt.
Auf Grund des abgeleisteten Eides sprach der Amtsrichter Gahlen die als Allmende genutzte Weide der Gemeinde Dingen zu. Noch heute ist der damals festgelegte Grenzverlauf Grenze zwischen den Ortsteilen Bodelschwingh und Dingen, zwischen den Städten Dortmund und Castrop-Rauxel und zwischen den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster.